Handwerkerleistung in der Steuererklärung

Wie Sie mit Ihrem Eigenheim Steuern sparen

Tipps und Beratung - bei MDH in Erfurt

Wer Handwerkerleistungen in Anspruch nimmt, kann einen Teil der Kosten von der Steuer absetzen und so Steuern sparen. Das umfasst unter anderem:

  • Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten an der Fassade oder am Dach
  • Streichen der Wände oder Verlegen neuer Böden
  • Reparatur oder Austausch von Fenstern und Türen

Der Fiskus erkennt 20 Prozent der Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten an, bis zu einer Höchstgrenze von 6.000,- € pro Jahr.

Daraus ergibt sich eine maximale Steuerermäßigung von 1.200,- €.

Wichtig: Die steuerlich begünstigten Arbeiten müssen im Haushalt der steuerpflichtigen Person durchgeführt werden. Arbeiten, die außerhalb des Haushalts (z. B. in der Werkstatt des Handwerkers) ausgeführt werden, werden nicht anerkannt.

Ein Handwerker mit verschränkten Armen zeigt nach rechts von ihm aus gesehen

Beachten Sie Folgendes, um die Steuerermäßigung zu erhalten:
 

  • Die Rechnung muss per Überweisung bezahlt werden.
    Barzahlungen werden nicht akzeptiert.
     
  • Die Kosten gehören in die Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“ der Steuererklärung.

Gern beraten wir Sie weiterführend zum Thema Handwerkerleistung

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