Energetisch sanieren + Steuern sparen

Wie Sie mit Ihrem Eigenheim Steuern sparen

Tipps und Beratung zu Kosten für die energetische Gebäudesanierung - bei MDH in Erfurt

Immobilienbesitzer, die ihre Immobilie energetisch sanieren lassen, können ebenfalls von einer Steuerermäßigung profitieren. Dies gilt, wenn die Immobilie älter als zehn Jahre ist.

Absetzbar sind beispielsweise folgende Maßnahmen:

  • Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken
  • Austausch von Fenstern und Außentüren
  • Einbau einer Lüftungsanlage
  • Erneuerung der Heizungsanlage
  • Einbau von digitalen Systemen zur Verbrauchsoptimierung

Auch die Kosten für einen Energieberater – einschließlich Beratung, Baubegleitung und Fachplanung – sind absetzbar. Die absetzbaren Kosten müssen in der Anlage „Energetische Maßnahmen“ der Steuererklärung eingetragen werden.

Die Steuerermäßigung verteilt sich über drei Jahre:

  • 7 Prozent der Kosten im Jahr der Ausführung und im Folgejahr
  • 6 Prozent der Kosten im dritten Jahr

Die maximal förderfähige Summe beträgt 40.000,- €.

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Wichtig: Doppelförderungen sind ausgeschlossen!

Wer bereits zinsverbilligte Darlehen oder Zuschüsse der KfW für die energetische Sanierung erhalten hat, kann keine weitere Steuerförderung beanspruchen. Auch, wenn die Maßnahmen als Handwerkerleistungen abgesetzt wurden, ist eine doppelte Förderung nicht möglich.

Gern beraten wir Sie weiterführend zum Thema Energetische Sanierung

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