Modernisierungskosten bei Denkmalschutz

Wie Sie mit Ihrem Eigenheim Steuern sparen

Modernisierungskosten einer denkmalgeschützten Immobilie / Wohnung

Tipps und Beratung - bei MDH in Erfurt

Für die Modernisierung einer denkmalgeschützten Immobilie können Immobilienbesitzer die Kosten als Abschreibung (AfA) steuerlich absetzen.

Bei Eigennutzung können 90 Prozent der Sanierungskosten über zehn Jahre hinweg abgesetzt werden.

Folgende Punkte sind wichtig:

  • Nur Baumaßnahmen, die dem Erhalt des Denkmals und der Nutzbarkeit dienen, sind absetzbar.
  • Anerkannt werden beispielsweise die Kosten für den Einbau eines Bads, nicht jedoch für die Neugestaltung des Gartens.

Die Angaben zur Immobilie und den Sanierungskosten gehören in die Anlage „FW“ der Steuererklärung.

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Gern beraten wir Sie weiterführend zum Thema Modernisierungskosten einer denkmalgeschützten Wohnung/Immobilie

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